Die Kündigung war fristgerecht raus, vielleicht sogar per Einschreiben. Und trotzdem steht am Monatsersten wieder eine Abbuchung auf dem Kontoauszug. Das ist ärgerlich, aber in den allermeisten Fällen lösbar – wenn du die richtigen Fristen kennst und in der richtigen Reihenfolge vorgehst.

Zuerst prüfen: Ist die Abbuchung wirklich unberechtigt?

Bevor du widersprichst, lohnt ein nüchterner Blick auf drei Punkte. Denn nicht jede Abbuchung nach einer Kündigung ist tatsächlich fehlerhaft.

Die Kündigungsfrist. Viele Partnervermittlungen haben Fristen von zwei Wochen bis zu drei Monaten vor Laufzeitende. Ist die Kündigung zu spät eingegangen, verlängert sich der Vertrag – und die Abbuchung ist rechtlich korrekt, auch wenn sie sich falsch anfühlt.

Der Kündigungszeitpunkt. Eine Kündigung wirkt in der Regel zum Ende der aktuellen Laufzeit, nicht sofort. Wer im Monat drei eines 12-Monats-Vertrags kündigt, zahlt meistens weiter bis Monat zwölf. Bei monatlicher Zahlweise laufen die Abbuchungen dann planmäßig weiter.

Der Zugangsnachweis. Entscheidend ist nicht, wann du gekündigt hast, sondern wann die Kündigung angekommen ist. Ohne Nachweis wird das im Streitfall schwierig. Genau deshalb ist die Kündigungsbestätigung so wichtig – fordere sie immer aktiv an.

Ergibt die Prüfung, dass die Abbuchung unberechtigt ist, gibt es zwei Ebenen, auf denen du gleichzeitig handeln solltest: die Bank und den Anbieter.

Ebene 1: Das Geld über die Bank zurückholen

Beim SEPA-Lastschriftverfahren gelten klare, verbraucherfreundliche Fristen.

Acht Wochen bei autorisierter Lastschrift

Hast du dem Anbieter irgendwann ein SEPA-Mandat erteilt – was bei jeder Anmeldung mit Lastschriftzahlung der Fall ist – kannst du die Buchung innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen zurückgeben lassen. Die Bank ist dazu verpflichtet, das Geld wird gutgeschrieben.

Das geht bei den meisten Banken direkt im Online-Banking: Umsatz auswählen, "Lastschrift zurückgeben" oder "Widerspruch" anklicken. Alternativ per Anruf oder in der Filiale.

13 Monate ohne gültiges Mandat

Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht – etwa weil du nie eines erteilt hast oder es wirksam widerrufen wurde – beträgt die Frist 13 Monate. Diese Fälle sind seltener, aber sie kommen vor, etwa wenn ein Anbieter nach Vertragsende weiter abbucht.

Kreditkarte: Chargeback

Bei Zahlung per Kreditkarte greift stattdessen das Chargeback-Verfahren. Hier wendest du dich an den Kartenherausgeber, also deine Bank oder den Kreditkartenanbieter. Die Fristen sind je nach Anbieter unterschiedlich, liegen aber meist bei 60 bis 120 Tagen. Anders als bei der SEPA-Rücklastschrift musst du hier begründen, warum die Belastung unberechtigt ist – die Kündigungsbestätigung ist dabei das zentrale Dokument.

Ebene 2: Dem Anbieter widersprechen

Das ist der Schritt, den viele auslassen – und der die meisten Probleme verursacht. Eine Rücklastschrift holt zwar das Geld zurück, beseitigt aber nicht die Forderung des Anbieters. Aus dessen Sicht ist die Zahlung schlicht geplatzt. Die Folge sind Mahnungen, Rücklastschriftgebühren und im schlimmsten Fall ein Inkassoschreiben.

Deshalb parallel zur Rücklastschrift immer schriftlich widersprechen. In das Schreiben gehören:

  • Name, Anschrift, Kundennummer
  • Datum der Kündigung und, falls vorhanden, das Aktenzeichen der Bestätigung
  • Das Datum der beanstandeten Abbuchung und der genaue Betrag
  • Der Hinweis, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits beendet war
  • Die Mitteilung, dass die Lastschrift zurückgegeben wurde
  • Der Widerruf des SEPA-Mandats für die Zukunft
  • Eine Frist zur Bestätigung, üblich sind 14 Tage

Der Widerruf des Mandats ist der Punkt, der weitere Abbuchungen verhindert. Ohne ihn kann derselbe Vorgang im Folgemonat erneut passieren.

Wenn Mahnungen oder ein Inkassobüro kommen

Erst einmal: Ein Inkassoschreiben ist kein Urteil. Es ist eine Zahlungsaufforderung eines beauftragten Unternehmens, mehr nicht. Solange du der Forderung begründet widersprochen hast, ändert sich an deiner Rechtsposition nichts.

Sinnvoll ist, dem Inkassobüro einmal schriftlich zu widersprechen, unter Beifügung der Kündigungsbestätigung, und die Forderung ausdrücklich zurückzuweisen. Danach ist es am Gläubiger, den Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist die Sache anders gelagert: Hier musst du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sonst wird die Forderung vollstreckbar. Das entsprechende Formular liegt dem Mahnbescheid bei. Diese Frist ist die einzige in diesem Ablauf, die man auf keinen Fall verstreichen lassen darf.

Wo es kostenlose Unterstützung gibt

Die Verbraucherzentralen beraten zu genau solchen Fällen und haben Musterschreiben für Widerspruch und Mandatswiderruf. Bei größeren Beträgen oder wenn der Anbieter hartnäckig bleibt, ist das der schnellste Weg zu einer Einschätzung.

Bleibt der Streit bestehen, vermittelt die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle kostenlos zwischen beiden Seiten. Das Verfahren ist außergerichtlich, unverbindlich und für Verbraucher kostenfrei – oft reicht schon die Beteiligung, um Bewegung in die Sache zu bringen.

Wie du das beim nächsten Mal vermeidest

Drei Gewohnheiten ersparen den ganzen Ablauf. Erstens: immer schriftlich kündigen und die Bestätigung aktiv anfordern, nicht darauf warten. Zweitens: das Laufzeitende samt Kündigungsfrist direkt bei Vertragsschluss in den Kalender eintragen, mit Erinnerung zwei Wochen vor Fristablauf. Drittens: in den ersten 14 Tagen nach Abschluss den Widerruf prüfen statt der Kündigung – das ist der deutlich stärkere Hebel.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.